„Behindertenwerkstatt“ – was ist das?

Was ist das eigentlich, eine „Behindertenwerkstatt“? Tatsächlich habe ich kürzlich von einer Frau gelesen, die ihrem Sohn im Wohnzimmer einen Arbeitsplatz eingerichtet hat, täglich kommen Betreuer und helfen ihm – und die Mutter nennt dies „Behindertenwerkstatt“.

Aber so ist das natürlich nicht gedacht.

Zunächst zum Begriff „Behindertenwerkstatt“. So wurden sie früher genannt, allerdings fiel zunehmend auf, dass die Behinderung dabei zu sehr in den Vordergrund gerückt wurde. Seit einer Gesetzesänderung in 2001 heißen sie deshalb offiziell „Werkstätten für Behinderte“ (WfB).  So ist es offiziell, in der allgemeinen Praxis wird heute aber „Werkstätten für behinderte Menschen“ (WfbM) gebraucht.

Da man sich zunehmend der Macht der Sprache bewusst wird, ist auch dieser Begriff mittlerweile überholt. Denn statt von „Behinderten“ ist zunehmend von „Menschen mit Behinderung“ die Rede. Begründung? Siehe oben. Es soll damit betont werden, dass es sich zunächst einmal um Menschen handelt. Punkt. Die Behinderung ist dabei nur ein Aspekt des Lebens neben vielen anderen. Der sprachliche Unterschied erscheint zunächst feinsinnig aber nachvollziehbar. Ergo: Immer häufiger wird von „Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ gesprochen.

Keiner der genannten Begriff ist aber geschützt, jede Werkstatt kann sich so nennen. Ob es sich um eine „richtige“ Werkstatt für Menschen mit Behinderung handelt, erkennt man an dem Zusatz „anerkannt nach §142 SGB IX“. In diesem Paragraphen des Sozialgesetzbuches (SGB) ist geregelt, dass nur Werkstätten diesen Status bekommen, bei dem sich die Agentur für Arbeit und der jeweilige Träger der Sozialhilfe nach einer Prüfung eben darauf geeinigt haben. Nur mit diesem Status werden Werkstätten öffentlich gefördert.

Die  Arbeitsagentur führt ein öffentliches Verzeichnis der aktuell anerkannten Werkstätten, veröffentlicht wird es auf www.rehadat.de. Aktuell sind es über 800 Werkstätten mit fast dem Dreifachen an Betriebsstätten.

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